Wᴏʟᴛᴇʀ HAUSHALTSAUFLÖSUNG UND MÖBELTRANSPORT

… ÜBERLEGT AUFGELÖST & SICHER UMGEZOGEN 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

 

Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen aus dem Geschäftsbereich Haushaltsauflösung, Entrümpelung, und Nachlässen der Firma WOLTER Haushaltsauflösung und Möbeltransport (... überlegt aufgelöst und sicher umgezogen), René Wolter (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, spätestens jedoch mit Entgegennahme der vertraglich vereinbarten Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

 

Kostenvoranschlag | Vertragsschluss 

Kostenvoranschläge des Auftragnehmers zur Haushaltsauflösung, Entrümpelung oder Besichtigungen sind kostenfrei. Der Kostenvoranschlag enthält das Entgelt für die Durchführung der Haushaltsauflösung/Entrümpelung sowie die Kosten der voraussichtlich anfallenden Entsorgung des nicht wieder verwertbaren Hausrats. Sofern bestimmte Gegenstände im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sollen, sind diese einzeln und hinreichend bestimmt aufzuführen und mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die Auflistung, so haftet der Auftragnehmer nicht für den Fall der Entsorgung dieser Gegenstände. 

Der Auftragnehmer hält sich zwei Wochen ab Erstellung des Angebots an dieses gebunden.

Unsere Preise werden alle zum Festpreis berechnet und so entfallen versteckte Kosten für den Auftragsnehmer.

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

 

Kündigung 

Nach Auftragserteilung vom Auftraggeber ist dieser jederzeit dazu befugt diesen wieder zu kündigen. Erfolgt diese jedoch kurzfristig kann vom Auftragnehmer eine Ausfallpauschale in Rechnung gestellt werden.

Wir berechnen einen Schadensersatz von 30 %, wenn eine Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin eingeht. 

Wir berechnen keinen Schadensersatz, wenn die Stornierung mehr als 15 Tage vor dem vereinbarten Termin eingeht.

 

Leistungstermin | Ort 

Terminangaben für die Durchführung und am Durchführungstag nach Auftragsbestätigung des Kostenvoranschlags am Objekt sind für beiderseits verbindlich. Der Auftraggeber kann nach Überschreiten des geplanten Durchführungstermin/Tag zur Erbringung der vertraglich festgehaltenen Leistung auffordern. 

Eigentumsübernahme 

Mit Beginn der Haushaltsauflösung und/oder Entrümpelung gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Es bleibt dem Auftragsnehmer überlassen, ob dieser einen Weiterverkauf des Mobiliars in Betracht zieht. Mit der Auftragsbestätigung des Auftragsgebers an den Auftragsnehmer gehen alle Gegenstände in den Räumlichkeiten an diesen über.

Wertgegenstände wie z.B. (Schmuck, Bargeld, Dokumente etc.) sind vor der Räumung vom Auftraggeber zu entnehmen.

 

Nutzung unserer Dienste | Leistung 

In unseren Services werden Inhalte/Fotos angezeigt, die von Kunden stammen mit deren Einverständniserklärung wir diese öffentlich anzeigen dürfen. Diese Inhalte unterliegen der ausschließlichen Verantwortung desjenigen, der diese verfügbar macht. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit oder auf die Verletzung von Richtlinien hin zu prüfen.

 

Allgemein | Haftung 

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften Sie und WOLTER Haushaltsauflösung und Möbeltransport nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. Bei durch Sie oder WOLTER Haushaltsauflösung und Möbeltransport, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Auftrages/ Haushaltsauflösung/Entrümplung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.   (Bevor das Objekt, welches vom Auftraggeber zur Räumung veranlasst wurde geräumt wird, wird dieses vom Auftragnehmer auf Schäden, Mängel etc. besichtigt. Schäden und Mängel, die im Vorfeld erkennbar sind und zu Protokoll geführt wurden, können im Nachhinein vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Schäden und Mängel, die dagegen erkennbar vom Auftragnehmer verursacht wurden, sind im Gegensatz dazu vom Auftragnehmer zu beheben.)

 

Zahlung | Zahlungsvereinbarung 

Nach Auftragsausführung wird in Bar bezahlt und quittiert, wenn nichts anderes bei Auftragserteilung beschrieben wurde. 

 

Persönliche Daten 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur diskreten Durchführung des Auftrags, zur Verschwiegenheit über den Inhalt des Vertragsverhältnisses und zur Beachtung des Datenschutzes der ihm anvertrauten Daten.

Im Hausrat befindliche Dokumente, Fotos oder Datenträger, welche persönliche Daten des Auftraggebers oder von Dritten enthalten, sind vom Auftraggeber vor Beginn der Haushaltsauflösung / Entrümpelung zu entfernen und gelten nicht als anvertraute Daten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, den Hausrat auf derartige Dokumente zu durchsuchen. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für einen etwaigen unsachgemäßen Umgang von Dritten, die im Falle der Verwertung der Gegenstände vom Auftragnehmer Eigentum an diesen Dokumenten.

 

Verwendung personenbezogener Daten

​Zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden im Allgemeinen zur Beantwortung von Anfragen, Auftragsbearbeitung genutzt.

Wir werden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten nur für die Ihnen mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, denn Diskretion  steht bei uns an Höchster Stelle.

 

 

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder seiner künftigen Änderungen oder Ergänzungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hättet.

 

 

Stand: 2024

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